HandwerkerregelLenk- und Ruhezeiten / Tachographenpflicht
Für die „Handwerkerregel“ gilt ein Radius von 100 km um den Betriebsstandort. Innerhalb dieses Bereichs besteht keine Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten.
Transporte im HandwerkBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz legt für Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) Grund- und Fortbildungsqualifikationen fest.